Das gemeinsame Ziel von Handel und Industrie sowie des Klimaschutzministeriums ist es, durch das Einwegpfand hochwertiges Recycling von Getränkeverpackungen und somit Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Das Pfand von 25 Cent pro Verpackung wird bei Einweg KunststoffFlaschen und Getränkedosen mit einer Füllmenge zwischen 0,1 Liter und 3 Liter beim Verkauf eingehoben. Die EndverbraucherInnen sammeln die leeren Flaschen/ Dosen und bei der Rückgabe von leeren Verpackungen an einer Rücknahmestelle wird der Pfandbetrag wieder ausbezahlt. Start ist der 1.1.2025. Welche Produkte sind davon betroffen und wie hoch ist das Pfand? Ab 1.1. 2025 werden alle geschlossenen KunststoffFlaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese MÜSSEN durch das Pfandlogo gekennzeichnet sein. Das Pfandlogo ist ein zwingendes Kriterium. Nur durch dieses ist es gewährleistet, dass es sich um einen Pfandartikel handelt. Für Hausfreund relevante Ausnahmen sind: Milchpackungen und Sirupe (diese werden nicht bepfandet). Pro Flasche/Dose werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben. Woran erkennen Sie die Einwegpfand-Produkte? Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfandlogo gekennzeichnet. Ist das Pfandlogo nicht angedruckt, dann handelt es sich auch NICHT um ein Einwegpfand. Wo können Sie Einwegpfand-Verpackungen prinzipiell zurückgeben? Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell (z.B. beim „Hausfreund“ im Zuge einer Warenlieferung) oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt (z.B. im „stationären Geschäft“) Bei der manuellen Rücknahme haben die BetreiberInnen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurückzunehmen (sprich: nur Verpackungen aus dem bestehenden Sortiment und in jener Menge, welche die KundInnen üblicherweise kaufen). In welchem Zustand muss die Flasche oder Dose sein, um das Pfand retourniert zu bekommen? Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche/Dose handelt, die im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird. Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Einwegpfand Verordnung 283. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich Liebe HausfreundkundInnen! Am 1. Jänner 2025 wird in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt. In der Verordnung gibt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen vor, die Umsetzung in der Praxis versuchen wir Ihnen auf den nächsten Seite zu veranschaulichen. Im „Teil 1“ finden Sie generelle Informationen, im „Teil 2“ den von uns geplanten Ablauf die Praxis betreffend. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Überlegungen auch laufend überarbeitet werden und diese Zusammenfassung im September 2024 geschrieben wurde. Gehen Sie bitte immer davon aus, dass wir das Projekt gewissenhaft betreiben und – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben – bestmöglich für Sie zur Umsetzung bringen wollen. Teil 1: Generelle Informationen Seite 1 6
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